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Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 60

Die Rechtsfolgen der Masseunzulänglichkeitsanzeige auf beiderseitig
nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge

Andreas Kögel

ISBN 978-3-936299-73-1
159 Seiten

Durch die Änderung der Insolvenzordnung im Jahre 2001 und die Einführung der §§ 4 ff. InsO wird dem Gemeinschuldner die Möglichkeit gegeben, die Verfahrenskosten stunden zu lassen oder einen Kostenvorschuss bei Gericht einzuzahlen. Durch diese gesetzgeberische Entscheidung sind masseunzulängliche Insolvenzverfahren leichter zu eröffnen. Gerade im Bereich der Unternehmensinsolvenzen machen solche masseinsuffizienten Verfahren einen Großteil der eröffneten Verfahren aus.
Trotz dieser Praxisrelevanz ist bisher vollkommen ungeklärt, wie sich die Masseunzulänglichkeitsanzeige auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge auswirkt. Gestritten wird dabei vor allem über eine analoge Anwendung der §§ 103 ff. InsO,
ohne dass bisher die dogmatischen Voraussetzungen für eine Analogie beachtet wurden. In der vorliegenden Arbeit wird anhand von 5 Fallgruppen erläutert, wie sich die Anzeige der
Masseunzulänglichkeit auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge auswirkt.
Dabei wird zunächst auf die Voraussetzungen der Analogie und die Anzeige der Masseinsuffizienz an sich eingegangen. Daran anschließend werden die Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge, also der gesetzliche Regelfall der §§ 103 ff. InsO, erläutert. Weiterhin werden die Interessenlagen nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit mit denen
nach der Verfahrenseröffnung verglichen und die grundsätzliche Möglichkeit einer analogen Anwendung der §§ 103 ff. InsO dargestellt. Schließlich werden die § 103 bis § 119 InsO einer Einzelbetrachtung unterzogen und nach Sinn und Zweck der Norm die jeweils analoge Anwendbarkeit dargestellt.