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Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 62

Verwaltungsprozessrecht in Deutschland und der Mongolei
Banzragch Gochoo

ISBN 978-3-936299-86-1
211 Seiten

Dieses Buch ist die erste rechts- und verwaltungswissenschaftliche (empirische) vergleichende Untersuchung des Verwaltungsprozessrechts in der Bundesrepublik Deutschland und in der Mongolei. Im Jahr 2004 ist in der Mongolei erstmals eine Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt worden. Diese basiert auf der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Um das neue Gesetz zu verbessern und dessen Anwendung zu erleichtern, bedarf es dringend der wissenschaftlichen Erörterung.
Essentiell ist dabei die Untersuchung der Erfahrungen und Erkenntnisse, die in der Bundesrepublik Deutschland im Verwaltungsprozessrecht seit Inkrafttreten der VwGO gewonnen wurden. Daher ist das Ziel dieser Arbeit, das Verwaltungsprozessrecht von Deutschland und der Mongolei darzustellen und Unterschiede und Ähnlichkeiten aufzuzeigen, damit dringende Probleme im Verwaltungsprozessrecht der Mongolei einer Lösung zugeführt werden können.
Der Vergleich der Entwicklung des deutschen und des mongolischen Verwaltungsprozesses bzw. der Verwaltungsgerichtsbarkeit fördert Gemeinsamkeiten, jedoch auch einige Unterschiede zutage. Die Gemeinsamkeiten erstrecken sich insbesondere auf die Ziele und Aufgaben sowie die Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber im Gegensatz zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es keine "Generalklausel" (sondern das "Enumerationsprinzip") und ausdrückliche Regelungen über die Klagearten und die Notwendigkeit der Rechtsverletzung für die Begründetheit der Klage (wie z.B. §§ 42 II, 113 VwGO) sowie die Ermessenskontrolle in der mongolischen Verwaltungsgerichtsordnung usw. Hier wird also der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche Verwaltungsprozessrecht das mongolische Recht beeinflusst hat.
Abschließend werden die Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung als Diskussionsgrundlage für das Verwaltungsprozessrecht herangezogen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der mongolischen Verwaltungsgerichtsordnung unterbreitet.