Schriften zum Lebensmittelrecht, Band 19 |
Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff |
ISBN 3-936299-45-5 |
Am 28. Januar 2002 erließen das Europäische Parlament und der Rat nach langjähriger Beratung und Diskussion die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel-BasisVO), die einen wichtigen Schritt zur Europäisierung des Lebensmittelrechts darstellt. In Art. 2 Lebensmittel-BasisVO wurde der Begriff des Lebensmittels legal definiert und damit einer lange bestehenden Forderung nach Vereinheitlichung von rechtlichen Begriffsbestimmungen auf Gemeinschaftsrechtsebene Rechnung getragen. Die vorliegende Arbeit stellt die Entscheidungsgeschichte, die Geltung und den Inhalt des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs dar, wobei auch die Unterschiede zum bislang im deutschen Recht geltenden Lebensmittelbegriff erläutert werden. Zudem wird ein Überblick über die verschiedenen Erscheinungsformen von Lebensmitteln, für die durch die gemeinschaftsrechtliche Lebensmitteldefinition ein einheitlicher Oberbegriff geschaffen worden ist, gegeben. Ausgehend von der Prämisse, dass für die unterschiedliche Einordnung eines Produkts als Lebensmittel oder Arzneimittel nach Inkrafttreten des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs in der EU in rechtlicher Hinsicht kein Raum mehr ist, erörtert die Autorin zudem die sehr praxisrelevante Frage der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln auf der Grundlage der auf EU-Ebene nunmehr einheitlich geltenden Begriffsbestimmungen. In diesem Rahmen wird der gemeinschaftsrechtliche Arzneimittelbegriff, so wie er durch den EuGH ausgelegt worden ist, sowie seine Umsetzung und Anwendung im deutschen Recht besprochen. Hierbei werden auch die durch die Richtlinien 2004/27/EG und 2004/24/EG vom 31. März 2004 erfolgten Änderungen dargestellt. Darüber hinaus wird in einer umfassenden Studie aufgezeigt, anhand welcher Kriterien die Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln vor Inkrafttreten des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs in der deutschen Rechtspraxis und in anderen Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, und ob bzw. inwiefern sich diese Abgrenzungspraxis seit dem Inkrafttreten der gemeinschaftsrechtlichen Lebensmitteldefinition geändert hat. Als Ergebnis dieser Untersuchungen veranschaulicht die Autorin anhand eines Thesenpapiers, wie auf der Grundlage des harmonisierten Rechts die nunmehr einheitliche Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln in den EU-Mitgliedstaaten sachgerecht vorgenommen werden kann. |