Forschungsstelle für
Sozialrecht und Gesundheitsökonomie |
Bayreuther Manifest Bayreuther Versichertenmodell
Peter O. Oberender, Stefan Felder, Volker
Ulrich, |
ISBN
3-936299-54-4 |
10 Thesen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen: 1. Eine solidarische Regelversorgung bei existenzbedrohenden Risiken muss gewährleistet sein. Zusätzliche Maßnahmen obliegen der individuellen Selbstverantwortung. Jedem Bürger und jeder Bürgerin ist es freigestellt, sich gegen weitere Risiken freiwillig zu versichern. 2. Versicherung und Umverteilung werden getrennt. Die Versicherungsprämien können marktwirtschaftlich, d. h. nach risikoorientierten Prämien, kalkuliert werden. Jedes Risiko ist auf diese Weise versicherbar. Weder ein Kontrahierungszwang, ein Diskriminierungsverbot noch ein Risikostrukturausgleich sind daher erforderlich. Zur Mobilität der Versicherten ist eine tragfähige Lösung der Mitgabe von Altersrückstellungen notwendig. 3. Zum solidarischen Schutz ökonomisch Schwacher wird ein steuerfinanziertes Versicherungsgeld nach dem Vorbild des Wohngeldprinzips eingeführt. Das Versicherungsgeld orientiert sich an einer durchschnittlichen Risikobelastung und ist degressiv ausgestaltet. 4. Auch künftig muss für jeden Bürger ein Zugang zu den Innovationen im Gesundheitswesen möglich sein. 5. Grundlage der Sicherung der Gesundheitsversorgung bildet eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Bürger. Krankenversicherungen können im gesetzlichen Grundsicherungsbereich tätig werden, soweit sie den Regelleistungsbereich anerkennen. 6. Krankenversicherungen, Ärzte- und Krankenhausvereinigungen stehen untereinander im Wettbewerb. Alle diese Organisationen unterliegen dem Wettbewerbsrecht. 7. Wer mit den knappen Ressourcen im Gesundheitswesen wirtschaftlich umgeht, soll belohnt werden. Anreizkompatible Strukturen sind daher zu schaffen. 8. Die Leistungserbringer konkurrieren auf dezentraler Ebene miteinander. Dabei müssen verschiedene Formen der Vertrags- und Kooperationsbeziehungen zur Wahl stehen. Die Sicherstellung flächendeckender Versorgung obliegt vorrangig den Vertragspartnern. Bei regionaler Unterversorgung ist residual eine Ausschreibungslösung zu befürworten. 9. Zwischen den Krankenversicherungen und den Versicherten sowie zwischen den Leistungserbringern und den Patienten müssen optionale Gestaltungen der Selbst- und Eigenbeteiligung möglich sein. 10. Angesichts der gegenwärtigen vielfältigen Probleme und der zukünftigen Herausforderungen gilt es ein langfristiges Leitbild als Fixstern der Reform zu entwickeln. Der Übergang ist gemäß einer graduellen Vorgehensweise zu vollziehen. Es muss dabei insbesondere festgelegt werden, wie die Finanzierung der "Übergangsbevölkerung" möglichst belastungsneutral ausgestaltet werden kann.
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