Schriften zum Lebensmittelrecht, Band 21 |
Das Vorsorgeprinzip im
Lichte der Ökonomischen Analyse des Rechts |
ISBN 3-936299-56-0 |
Die Gesellschaft der Gegenwart wird als Risikogesellschaft beschrieben. Gesellschaftlicher und technologischer Fortschritt werden durch von Menschen erzeugte Risiken begleitet. Neuerungen werden als Chance begriffen, bergen aber auch neue Risiken, die Reaktion erfordern. Im öffentlichen Recht lässt sich dieser Sachverhalt an der Entwicklung des Risikoverwaltungsrechts nachvollziehen, das einen Beitrag zur Vermeidung von Risiken leisten soll. In diesem Zusammenhang wird zur Bewältigung von Risiken dem Vorsorgeprinzip gemeinhin eine hohe Problemlösungskapazität zugeschrieben. Das Vorsorgeprinzip ist von der Absicht getragen, Gefahren schon im Vorfeld zu vermeiden. Es soll nicht erst der Eintritt einer Gefahr oder eines drohenden Schadens abgewartet werden müssen, bis entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, sondern bereits darauf hingewirkt werden, dass solche Zustände erst gar nicht entstehen. Das Vorsorgeprinzip löst hoheitliche Eingriffsbefugnisse schon im ungewissen Gefahrenvorfeld aus, bevor Tatsachen erkennbar sind. Bereits in unsicheren Sachverhalten soll hoheitliches Handeln möglich sein. Nicht zuletzt mit der VO (EG) Nr. 178/2002 fand das Vorsorgeprinzip normativen Niederschlag. Am Referenzgebiet des Lebensmittelrechts untersucht der Autor eine am Vorsorgeprinzip orientierte Risikobewältigung. Der Autor unterzieht das Vorsorgeprinzip einer kritischen Bewertung. Er verweist - durch die Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts - auf die Schwachstellen, die hoheitliche Regulierung ohne Tatsachenbezug mit sich bringt.: die Möglichkeit von Fehlentscheidungen, die Risiken nicht bekämpft, sondern neue Risiken auslöst. Der Autor zeigt zudem, dass hoheitliche Entscheidungen im ungewissen Bereich selbst ungewissen Entscheidungsgrundlagen unterliegen. Mit dem Verweis auf die Rationalitätsdefizite einer am Vorsorgeprinzip orientierten Risikoregulierung stellt der Verfasser das Vorsorgeprinzip und dessen weithin zugeschriebene Problemlösungskapazität in Frage. |