Dieses Buch ist die erste rechts- und
verwaltungswissenschaftliche (empirische) vergleichende Untersuchung
des Verwaltungsprozessrechts in der Bundesrepublik Deutschland und
in der Mongolei. Im Jahr 2004 ist in der Mongolei erstmals eine
Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt worden. Diese basiert auf der
deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Um das neue Gesetz zu
verbessern und dessen Anwendung zu erleichtern, bedarf es dringend
der wissenschaftlichen Erörterung.
Essentiell ist dabei die Untersuchung der Erfahrungen und
Erkenntnisse, die in der Bundesrepublik Deutschland im
Verwaltungsprozessrecht seit Inkrafttreten der VwGO gewonnen wurden.
Daher ist das Ziel dieser Arbeit, das Verwaltungsprozessrecht von
Deutschland und der Mongolei darzustellen und Unterschiede und
Ähnlichkeiten aufzuzeigen, damit dringende Probleme im
Verwaltungsprozessrecht der Mongolei einer Lösung zugeführt werden
können.
Der Vergleich der Entwicklung des deutschen und des mongolischen
Verwaltungsprozesses bzw. der Verwaltungsgerichtsbarkeit fördert
Gemeinsamkeiten, jedoch auch einige Unterschiede zutage. Die
Gemeinsamkeiten erstrecken sich insbesondere auf die Ziele und
Aufgaben sowie die Sachentscheidungsvoraussetzungen der
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber im Gegensatz zur deutschen
Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es keine "Generalklausel" (sondern
das "Enumerationsprinzip") und ausdrückliche Regelungen über die
Klagearten und die Notwendigkeit der Rechtsverletzung für die
Begründetheit der Klage (wie z.B. §§ 42 II, 113 VwGO) sowie die
Ermessenskontrolle in der mongolischen Verwaltungsgerichtsordnung
usw. Hier wird also der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche
Verwaltungsprozessrecht das mongolische Recht beeinflusst hat.
Abschließend werden die Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung
als Diskussionsgrundlage für das Verwaltungsprozessrecht
herangezogen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der
mongolischen Verwaltungsgerichtsordnung unterbreitet.
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