In den USA ist das Kapitalmarktrecht (securities
law) einer der am stärksten regulierten Rechtsbereiche und gilt in
dieser Hinsicht als Vorbild für zahlreiche Rechtsordnungen. Durch
die Bilanzskandale wie Enron und WorldCom, die weltweit Beachtung
fanden, hat der US-amerikanische Gesetzgeber durch den
Sarbanes-Oxley Act von 2002 die Vorschriften des Kapitalmarktrechts
drastisch verschärft.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des deutschen
Bilanzstrafrechts unter Berücksichtigung des immer stärker werdenden
Einflusses des US-amerikanischen Rechts.
In erster Linie wird das US-amerikanische Bilanzstrafrecht
dargestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Strafbarkeit der
leitenden Personen eines Unternehmens (Vorstand) und der
Strafbarkeit des Unternehmens als solchem. Maßgeblich sind in diesem
Zusammenhang Section 24 Securities Act und Section 31 (a) Securities
Exchange Act, sowie 18 U.S.C. § 1001. Gezielt wird dabei auch auf
die Neuregelungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002, Section 802
Sarbanes-Oxley Act, und vor allem den mit diesem Gesetz neu
eingeführten strafbewehrten Bilanzeid, Section 906 Sarbanes-Oxley
Act, eingegangen. Dieser Teil schließt mit einer kritischen
Betrachtung des US-amerikanischen Rechts.
Im Anschluss daran wird auf das deutsche Bilanzstrafrecht
eingegangen. Hierbei wird unter anderem untersucht, ob
US-amerikanische Vorchriften als Vorbild für das deutsche
Bilanzstrafrecht dienen können und inwieweit eine Adaption dieser
Vorschriften ins deutsche Recht möglich ist. Schwerpunkt wird in
diesem Zusammenhang auf das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
gesetzt, das am 20.01.2007 in Kraft getreten ist und die Richtlinie
2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
Dezember 2004 (Transparenzrichtlinie) umsetzt. Mit dem
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz wird explizit in Anlehung an
das US-amerikanische Recht und den Sarbanes-Oxley Act ein Bilanzeid
in das deutsche Recht eingeführt. § 331 Nr. 3a HGB stellt die nicht
richtige Abgabe des Bilanzeides unter Strafe.
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