Schriften zur Nationalökonomie, Band 17 |
Forschungs- und Technologiepolitik Europas, Japans und der USA |
ISBN 3-925710-85-X |
Forschungs- und Technologiepolitik
als Instrument der Wirtschaftspolitik spielt eine immer größere Rolle im technologischen Wettbewerb
auf internationaler Ebene. Dabei steht insbesondere der Wettbewerb um sogenannte Schlüsseltechnologien oder
Schlüsselindustrien im Zentrum der Bemühungen staatlichen Handelns, da diesen positive Auswirkungen auf
ein breites Spektrum anderer Industrien zugeschrieben werden. Die wichtigsten Akteure in dem zu beobachtenden technologiepolitischen
Wettlauf sind die EG, Japan und die USA, so daß bereits von einem Wettbewerb der Wirtschaftsblöcke die
Rede ist. Die theoretischen Begründungen für ein staatliches Eingreifen reichen von traditionellen Marktversagensargumenten über politisch bedingte Autarkie-Überlegungen bis hin zu den in den achtziger Jahren entwickelten Ansätzen der Neuen Wachstumstheorie und der Theorie der strategischen Handelspolitik. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, einerseits den aus diesen Erklärungsansätzen ableitbaren technologiepolitischen Lenkungsbedarf und andererseits die getroffenen technologiepolitischen Maßnahmen einer ordnungstheoretischen Analyse zu unterziehen. Zur Darstellung der Spezifika des Untersuchungsobjekts werden zunächst die forschungs- und technologiepolitischen Förderkonzeptionen der EG, Japans und der USA dargestellt und analysiert. Ausgehend von einem evolutorischen Wettbewerbsverständnis und unter Berücksichtigung des konstitutionellen Wissensmangels wird anschließend ein normatives ordnungstheoretisches Referenzsystem entwickelt, in dessen Mittelpunkt Wettbewerbsfreiheit und ein sich daraus ergebender dynamischer Marktprozeß sowie das Freihandelspostulat stehen. An diese Grundlegung schließt sich eine theoriegeleitete Analyse des technologiepolitischen Wettlaufs an. Hierbei wird evident, daß die Argumente für ein technologiepolitisches Engagement des Staates einer kritischen Analyse nicht standhalten und die jeweils getroffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der aufgezeigten ordnungstheoretischen Grundposition nahezu durchgängig abzulehnen sind. |